AGB
Ski- und Bikeschule Ötztal, Gstrein Freizeit Gmbh, Oberwindaustraße 4, 6450 Sölden
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Ski- und Bikeschule Ötztal (im Folgenden kurz: „Ski- und Bikeschule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
1.2 Die Ski- und Bikeschule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports sowie des Radsports. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren sowie Mountainbike- und Rennradtouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (zB Verpflegung für Kinder). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Ski- und Bikeschule in diesem Zusammenhang.
1.3 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Ski- und Bikeschule und dem Kunden. Wider-sprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertragsabschluss zwischen der Ski- und Bikeschule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischule (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich.
2.2 Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Ski- und Bikeschule, zum Abschluss eines Vertrages über die von der Ski- und Bikeschule angepriesenen Leistungen dar. Die Ski- und Bikeschule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung, kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Ski- und Bikeschule und dem Kunden zustande.
2.3 Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Ski- und Bikeschule, Leistungen der Ski- und Bikeschule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Ski- und Bikeschule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Ski- und Bikeschule und dem jeweiligen Kunden zustande.
2.4 Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
2.5 Die Ski- und Bikeschule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Ski- und Bikeschule nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
3.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienst-leistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
3.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
4. Rücktrittsrecht
4.1 Der Kunde ist berechtigt, einseitig und mit ärztlichem Attest, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, schriftlich (Email ist ausreichend), zu den nachgenannten Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten:
Es gelten die Geschäftsbedingungen des österr. Hotelreglements:
Stornobedingungen:
0% - bei Stornierungen bis 1 Woche vor Kursbeginn
0% bei Stornierung bis 1 Tag vor Kursbeginn mit ärztlichem Attest (vom örtlichen Arzt)
100% - bei Stornierungen 1 Tag vor Kursbeginn nach 16.00 Uhr oder bis 1 Woche vor Kursbeginn ohne ärztlichem Attest
Bei Stornierungen nach 16.00 Uhr am Vortag, gibt es keine Rückerstattung!
Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!
4.2 Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 1 (einen) Tag vor Antritt der Dienstleistung mit ärztlichem Attest (eines lokalen Arztes) zulässig (bis 16.00 Uhr).
4.3 Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis spätestens 1 (einen) Tag (bis 16.00 Uhr) vor Antritt der Dienstleistungmit ärztlichem Attest (eines lokalen Arztes) zulässig.
4.4 Bei Gruppenkursen ist zudem im Fall von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich machen, ein Rücktritt bis zum Vortag (16:00 Uhr) mit ärtzlichem Attest zulässig, wenn der Kunde der Ski- und Bikeschule ohne unnötigen Aufschub, ein ärztliches Attest vorlegt (von einem ortsansässigen Arzt).
4.5 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Ski- und Bikeschule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.
4.6 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Ski- und Bikeschule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
4.7 Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kursteilnahme des Kunden unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt und sich eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lässt. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Ski- und Bikeschule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
5. Unmöglichkeit der Leistung
5.1 Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Ski- und Bikeschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Ski- und Bikeschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
Kursausfälle wegen witterungsbedingten Stopps der Liftanlagen (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Kurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
6. Preise, Zahlungsmodalitäten
6.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Ski- und Bikeschule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Ski- und Bikeschule unverbindlich. Die Ski- und Bikeschule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
6.2 Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
6.3 Kosten für Lifttickets oder Ausrüstung sind nicht in den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen bzw. können diese bei uns dazugebucht werden.
6.4 Der Entgeltanspruch der Ski- und Bikeschule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 10 Werktagen rückerstattet.
6.5 Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Ski- und Bikeschule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Ski- und Bikeschule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Ski- und Bikeschule gebuchten Kurses, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
6.6 Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Ski- und Bikeschule ausdrücklich anerkannt worden sind oder im Fall, der Zahlungsunfähigkeit der Ski- und Bikeschule unterliegen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
6.7 Zahlungsverzug: Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung, sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
6.8 Erfüllungsort ist für alle, sowohl von der Ski- und Bikeschule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten, der Ort des Sitzes der Ski- und Bikeschule.
7. Leistungserbringung
7.1 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Ski- und Bikeschule oder an einem sonst von der Ski- und Bikeschule bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
7.2 Die Ski- und Bikeschule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule informiert.
7.3 Die Ski- und Bikeschule verpflichtet sich, für die jeweiligen Leistungen, nur qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.
7.4 Verkleinert sich eine Gruppe (Gruppenunterricht) auf weniger als 3 Teilnehmer, behält sich die Ski- und Bikeschule das Recht vor, diese Zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenzahl zu verkürzen (zb von 4 Stunden auf 2 Stunden).
7.5 Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation ist jederzeit möglich.
7.6 Bei Buchung einer Flatrate: Die Einteilung der Stunden bzw Lehrer obliegt der Skischule. Mit einem Lehrerwechsel ist jederzeit möglich. Die Kurszeiten müssen bis 16.00 Uhr am Vortag, mit der Ski- und Bikeschule abgestimmt werden.
7.7 Das Förderband ist ein Service der Ski- und Bikeschule Ötztal und stellt lediglich eine Serviceleistung für den Kinder Unterricht dar. Die Ski- und Bikeschule Ötztal ist jedoch nicht verpflichtet das Förderband zu verwenden. Es kann auch ohne Förderband unterrichtet werden.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Ski- und Bikeschule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kunden übernommen.
8.2 Die Ski- und Bikeschule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Ski- und Bikeschule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten, nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten, betreffen.
8.3 Die Ski- und Bikeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Ski- und Bikeschule sich selbst oder anderen Personen zugefügt hat oder die dem Kunden durch diese zugefügt werden.
8.4 Unabhängig vom Verschulden haftet die Ski- und Bikeschule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
8.5 Es gilt eine generelle Helmpflicht – insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nichttragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände oder Sicherheitsausrüstung beim Downhill) zu tragen bzw. im Fall der Lawinenausrüstung, diese mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
8.6 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schnee-, Berg- und Radsport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
8.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung auf Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Ski- und Bikeschule nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Ski- und Bikeschule oder eine ihr zurechenbare Person, hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat die Ski- und Bikeschule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig, für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung, Sorge zu tragen.
9.2 Der Kunde hat der Ski- und Bikeschule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
9.3 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Ski- und Bikeausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
9.4 Anweisungen der Ski- und Bikeschule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Ski- und Bikeschule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
10. Datenschutzerklärung
10.1 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Ski- und Bikeschule, welche unter [URL mit exaktem Link] abrufbar ist, zu entnehmen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
11.3 Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO1 oder des Lugano-Übereinkommens2 ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Ski- und Bikeschule und dem Kunden über die Erbringungen von Ski- und Bike Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Ski- und Bikeschule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
11.4 Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
11.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Ski- und Bikeschule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
11.6 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Ski und Bikeschule über.